20. Januar 2023

Maßnahme 51: Körpersprache einsetzen – „Zeig mir Deine Körperhaltung und ich sage Dir, wer Du bist.“

Über 50 Prozent des Gesamteindrucks, den wir uns von unserem Gegenüber machen, kommt durch seine Körpersprache und seinen Körperausdruck zustande. Grund genug, an dieser Stelle ein paar Verhaltensgrundregeln der Körpersprache und nonverbale Signale in unser Repertoire der Verhandlungstipps aufzunehmen:

  • Treffen Sie Ihren Verhandlungspartner bei der Begrüßung auf „halber Strecke“. Dies signalisiert von Beginn an eine Art Gleichberechtigung beider Verhandlungsparteien.
  • Schauen Sie Ihren Verhandlungspartner an, wenn Sie mit ihm sprechen und halten Sie bei Forderungen unbedingt Blickkontakt. Fehlender Blickkontakt wird häufig als Zeichen von Schwäche und Unsicherheit wahrgenommen.
  • Kontrollieren Sie Ihre Körperhaltung und vermeiden Sie ein ständiges Wechseln. Betonen Sie Ihre straffe und offene Körperhaltung bei wichtigen Argumenten. Eine leicht nach vorne geneigte Sitzhaltung signalisiert Interesse.
  • Verschränkte Arme können Ablehnung signalisieren. Machen Sie Ihr Angebot nicht nur verbal, sondern auch körpersprachlich durch eine offene Gestik attraktiv.
  • Sitzen Sie aufrecht und zeigen Sie Ihre Hände, da dies unterbewusst von Ihrem Verhandlungspartner mit Aufrichtigkeit gleichgesetzt wird.
  • Achten Sie auf die Einhaltung eines angemessenen Abstandes. Nutzen Sie beispielsweise den Tisch zwischen sich und dem Verhandlungspartner nur bis zur Mitte. Andernfalls würden Sie zu stark ins „Territorium“ Ihres Verhandlungspartners vordringen, was als Angriff wahrgenommen werden könnte.