23. August 2022

Maßnahme 4: Internationale Preissetzung – Kannibalisierung durch Reimporte verhindern

Landesgesellschaften agieren nur noch sehr selten in vollständig abgeschotteten lokalen Märkten. In den meisten Fällen sind Märkte stark miteinander verwoben und das lokale Preisverhalten hat einen direkten Einfluss auf benachbarte Märkte. Nicht selten werden Preiskriege von Markt zu Markt getragen. Preisdruck in Niedrigpreismärkten wird zunehmend auch in den Hochpreismärkten spürbar. Da sich die Zahlungsbereitschaften lokal aber weiterhin unterscheiden, ist ein einfaches „Ein Preis für alle“-Modell in jedem Fall zu kurz gegriffen. Es gilt vielmehr, die Balance aus lokaler Zahlungsbereitschaft und den Schäden durch Graumarktimporte und internationalem Preisdruck zu wahren. Eine gängige Lösung ist die Schaffung von Preiskorridoren. Dabei ist in einem ersten Schritt eine internationale Preisarchitektur zu entwickeln, die den Grad der Vernetzung der Volkswirtschaften der relevanten Länder berücksichtigt und eine solide Basis zur Definition von Preiszonen bildet. Die Länder werden anschließend verschiedenen Preisregionen oder Zonen zugeordnet. Für die verschiedenen Preiszonen werden verbindliche Preisbänder definiert, die sogenannten Preiskorridore, innerhalb derer die Landesgesellschaften frei entscheiden können. Auf diese Weise kann sowohl interne Flexibilität als auch die Vermeidung von zu hohen Preisgefällen benachbarter Länder sichergestellt werden.

Zusammenfassung von Preisregionen